Merkblatt zur Vorsorge und Eigenhilfe vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)



Auszug: Merkblatt zur Vorsorge und Eigenhilfe (MVE07)  Allgemeines zur Bevorratung von Lebensmitteln und Trinkwasser




Für Notfälle sollte ein Vorrat für ein bis zwei Wochen angelegt werden. Die Esswaren sollten auch ohne Kühlung länger gelagert und (z. B. bei einem Stromausfall) auch kalt gegessen werden können. Bei Katastrophen, besonders aber in einem Verteidigungsfall, muss auch mit einer Störung der Wasserversorgung oder sogar mit einer Verseuchung des Trinkwassers gerechnet werden. 



Der Mensch kann unter Umständen drei Wochen lang ohne Nahrung, aber nur vier Tage ohne Flüssigkeit leben. Daher gehört zum Notvorrat eine ausreichende Menge Flüssigkeit. Hierzu eignen sich Wasser, Säfte oder sonstige länger lagerfähige Getränke. Denken Sie auch an Spezialkost, z. B. für Diabetiker oder Kleinkinder. Auch zum Haushalt gehörende Tiere sollten bei der Bevorratung berücksichtigt werden.





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